FÄHIGKEITEN IM ARBEITSALLTAG ERPROBEN
Arbeitsversuch und Festanstellung
Der Arbeitsversuch von ONVA ermöglicht eine realitätsnahe Einschätzung von Fähigkeiten, Belastbarkeit und Entwicklungspotenzial direkt im Arbeitsumfeld. Dadurch entstehen fundierte Grundlagen für die weitere berufliche Eingliederung.
Begleitung und Unterstützung bei der Stellensuche und beim Stellenantritt
Ziel:
- Finden und Antritt einer Arbeitsstelle im ersten Arbeitsmarkt
Voraussetzung:
- Das Arbeitspensum beträgt mindestens 50%
Inhalt:
- In einem ersten Schritt Einstieg über einen Arbeitsversuch (Dauer bis 6 Monate)
- Unterstützung im gesamten Bewerbungsprozess
- Empfehlungen für die möglichst selbständige Stellensuche
Nach Stellenantritt weiterhin Unterstützung im beratenden Umfang
Assessment: Erhebung des Eingliederungspotenzials sowie der Vermittelbarkeit, Zielvereinbarung, Klärung der aktuellen Bewerbungssituation, Bewerbungsdossier und Motivationsschreiben aktualisieren, Suchstrategien festlegen
Akquisition Arbeitsversuch: Intensive und aktive Suche eines Trainingsarbeitsplatzes im ersten Arbeitsmarkt, Unterstützung und zusätzliche Akquise durch den Job-Coach von ONVA, Gesprächsvorbereitung und Gesprächstraining
Arbeitsversuch (im ersten Arbeitsmarkt): Aufbau von zentralen Kompetenzen für den Arbeitsalltag
Akquisition Festanstellung: Intensive und aktive Stellensuche einer unbefristeten Festanstellung im ersten Arbeitsmarkt, Unterstützung und zusätzliche Akquise durch den Job-Coach von ONVA, Gesprächsvorbereitung und Gesprächstraining
- Nachbegleitung (nach Stellenantritt): Nachhaltige Sicherung der Anstellung auf dem ersten Arbeitsmarkt. Die Begleitung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen, wie Unterstützung beim Abschluss des Arbeitsvertrages, Klärung der Rahmenbedingungen oder Begleitung während der Probezeit
Arbeitsvermittlung Arbeitsversuch
Factsheet downloadenFragen und Antworten
Der Arbeitsversuch ist eine berufliche Massnahme der Invalidenversicherung. Ziel ist es, Personen dabei zu unterstützen, ihre Kompetenzen und Fähigkeiten im ersten Arbeitsmarkt schrittweise wieder aufzubauen und zu trainieren.
Erwachsene aus diversen Berufen, die mindestens 50 % arbeitsfähig sind.
Nein. Es entstehen keine Lohnkosten für den Einsatzbetrieb. Der Arbeitsversuch begründet auch kein Arbeitsverhältnis nach OR – arbeitsvertragsrechtliche Bestimmungen wie Sorgfalts- und Treuepflicht sowie das Befolgen von Anordnungen und Weisungen gelten jedoch.
In der Regel dauert er 6 Monate. Das Einstiegspensum beträgt zu Beginn meist 50 %, eine weitere Steigerung wird angestrebt; das Zielpensum wird gemeinsam vereinbart. In gegenseitiger Absprache kann der Arbeitsversuch vorzeitig beendet werden.
Sie ist über die Invalidenversicherung obligatorisch bei der Suva gegen Unfall versichert. Im Krankheitsfall wird seitens der SVA pro Massnahmenjahr während maximal 30 Krankheitstagen ein Taggeld vergütet.
Er stellt den Arbeitsplatz zur Verfügung, sorgt für Einführung, Anleitung und Begleitung, nimmt an den Standortgesprächen teil und erstellt je nach Dauer ein Arbeitszeugnis bzw. eine Arbeitsbestätigung.
Nein. Im Anschluss kann eine Festanstellung erfolgen, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.